Kosten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind (GKV):

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich aufgrund meiner Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz berechtigt, mit allen Krankenkassen abzurechnen. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.

Seit 1967 ist die Psychotherapie Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für die von Psychotherapeuten durchgeführte Heilbehandlungen ist nur in wenigen anderen Ländern der Welt so klar zugunsten der psychisch kranken Patienten und ihrer Therapeuten geregelt wie in Deutschland. (Quelle Wikipedia)
Psychotherapie zu Lasten der Krankenkassen muss in Deutschland von der Kasse genehmigt werden. Zu diesem Zweck wird zu Beginn der Therapie ein Kassenantrag gestellt. Diesem Antrag muss der Therapeut einen Bericht an den Gutachter beilegen. Von der befürwortenden Stellungnahme des Gutachters hängt es ab, ob die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, was aber in aller Regel der Fall ist. (Quelle Wikipedia)

Wenn Sie privat versichert sind (PKV) oder/und über die Beihilfe versichert:

In diesem Fall werden in aller Regel die Kosten der Behandlung wie bei anderen Arztbesuchen von der Krankenkasse oder Beihilfe übernommen. Allerdings gibt es wenige Ausnahmen bei denen vertragsweise psychotherapeutische Behandlungen explizit von der Erstattung ausgeschlossen sind. Diese Information finden sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

 

Selbstzahler

Das Honorar für Selbstzahler richtet sich nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)“. Die Kosten für eine Behandlung können Sie also nachvollziehen oder mich im Vorfeld für mehr Informationen kontaktieren.

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